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Preisinformationen
Preisinformationen
Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Kostenträger.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für medizinische Rehabilitation und Heilkuren.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo. 07:15 - 18:45 Uhr
Di. 07:15 - 18:45 Uhr
Mi. 07:15 - 18:45 Uhr
Do. 07:15 - 18:45 Uhr
Fr. 07:15 - 18:45 Uhr
Sa. 09:00 - 14:45 Uhr
So. 09:00 - 14:45 Uhr