Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Kostenträger.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für medizinische Rehabilitation und Heilkuren.
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Quelle: Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH destination.one
Zuletzt geändert am 12.12.2023
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