Karte
Ems-Erlebniswelt Schloß Holte-Stukenbrock mit Selfie-Point
Stadt Schloß Holte-StukenbrockBarbaraweg 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Montag
Zum Wohle aller gilt in der Ems-Erlebniswelt die folgende Hausordnung, in der einige „Spielregeln“ für Groß und Klein festgehalten sind. Bitte seien Sie fair und halten Sie sich an die unten stehenden Spielregeln:
1. Zutritt nur in Straßenkleidung – Badesachen gehören ins Freibad. Bitte kleiden Sie sich und Ihre Kinder als würden Sie Einkaufen gehen.
2. Für die Aufsicht- bzw. Betreuungspflicht von Kindern sind ausschließlich die Begleitpersonen oder die Betreuer verantwortlich und nicht die Mitarbeiter der Ems-Erlebniswelt.
3. Wir weisen darauf hin, dass unsere Mitarbeiter keine medizinische Ausbildung besitzen. In Notfällen sind sie berechtigt, zuerst den Rettungsdienst zu holen und dann die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.
4. Das Baden ist nicht erlaubt. Spielen und Planschen mit den Spielgeräten sind natürlich gewünscht.
5. Die Benutzung der Spiele, inklusive der Wasserspiele, erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Ballspielen und Radfahren ist nicht gestattet – für Ihre Räder stehen Fahrradständer und im Notfall ein Do-it-yourself-Reparaturset bereit.
7. Bitte verzichten Sie auf Grillen sowie Musik- und Radiohören. Nehmen Sie bitte insbesondere in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr Rücksicht auf die Nachbarn.
8. Die Nutzung des Erlebnisgartens als Liegewiese und zum Sonnenbaden ist untersagt. Bitte nutzen Sie die Bänke im Regionengarten und Findlinge am Wasserlauf.
9. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind nicht erlaubt.
10. Bitte entsorgen Sie Ihren Müll im Mülleimer. Windeln nehmen Sie bitte wieder mit.
11. Hunde (und andere Tiere) sind an der Leine zu führen und dürfen aus hygienischen Gründen nicht ins Wasser – ein Wassernapf steht am Eingang des Indoor-Parcours für Ihre Fellnasen bereit.
12. Verursacher von Schäden am Inventar der Ems-Erlebniswelt (vorsätzlich oder durch Unachtsamkeit) haften für diese.
Das Hausrecht wird durch die Mitarbeitenden der Ems-Erlebniswelt wahrgenommen. Den Weisungen des Teams der Ems-Erlebniswelt ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder aus anderen Gründen kann der Aufenthalt in der Ems-Erlebniswelt untersagt werden.
Wir bitten um Verständnis für diese „Spielregeln“ und wünschen allen viel Spaß in der Ems-Erlebniswelt!
Eintritt und Besichtigung frei!
Die Zuglinie Bielefeld - Paderborn bringt Sie direkt nach Schloß Holte-Stukenbrock. Über die OWL-Verkehr https://teutoowl.de/owlv/ finden Sie Ihre Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und natürlich auch, wie Sie sich vor Ort von A nach B bewegen können.
Mit dem PKW ist Schloß Holte-Stukenbrock über die Autobahn A33 mit zwei Autobahnabfahrten (Schloß Holte-Stukenbrock und Stukenbrock-Senne) hervorragend erreichbar.
März: Samstag und Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr
April bis Oktober:
Dienstag - Freitag 15.00 - 17.00 Uhr und in den Sommerferien in NRW von 14.00-17.00 Uhr.
Samstag und Sonntag und an Feiertagen in der Saison 10.00 - 17.00 Uhr
November bis Februar: Winterpause
Besichtigungen für Gruppen ab 5 Personen sind mit vorheriger Anmeldung jederzeit möglich.
Infos einfach aufs Smartphone
Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758
Schloß Holte-Stukenbrock
Quelle: Stadtmarketing Schloß Holte-Stukenbrock destination.one
Organisation: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Zuletzt geändert am 29.02.2024
ID: p_100038588