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Was geschah im Dritten Reich mit dem zurückgelassenen Eigentum deportierter Juden? Wer war für Beschlagnahmung und Verkauf zuständig? Wem gehörten die Gegenstände, und wer erwarb sie? Wurden Hausrat, Möbel und Einrichtungsgegenstände nach 1945 zurückgegeben und entschädigt? Diesen Fragen geht die Ausstellung „Betrifft Aktion 3: Deutsche verwerten jüdische Nachbarn“ nach.